Motion Fraktion SP (Benno Frauchiger, SP):

Elektromobilität für alle - Anwohnerparkplätze mit Stromanschluss

Fahrzeuge mit Elektromotoren sind wesent­lich ener­gie­effizienter als Fahrzeuge mit Ver­bren­nungs­mo­toren. Sie sind ausserdem emissionsfrei und tragen somit zu einer besseren Luftqualität bei, schonen global das Klima und lokal die Gesund­heit der Stadtbe­wohner. Und sie werden immer beliebter. Dies nicht nur in Norwegen, wo Elektrofahrzeuge dank steuer­lichen und infrastrukturellen Anreizen zu den meist­verkauften Personenwagen­model­len zählen, sondern auch in der Schweiz, wie dies die folgen­den Zahlen des Bundes­amtes für Statistik zu den Neu­zulassungen von Elektroper­sonenwagen zei­gen:

Anzahl Neuzulassungen von Elektropersonenwagen in der Schweiz (Quelle: BFS)

2006 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
 9 24 57 201 452 924 1'392 1'948 3'882 3'525

Diese Entwicklung erstaunt nicht, denn mit Fahrzeugen wie dem Nissan Leaf, BMW i3, VW e-up, Renault Zoe, Citroëon C-Zero und dem Mercedes B-Klasse Electric Drive verfügen seit kurzem oder demnächst auch traditionelle Auto­hersteller über massentaugliche voll­elek­tri­sche Personen­wagen­modelle. Mit einem Tesla S verfügt seit kur­zem auch Bundes­rätin Doris Leuthard über ein attraktives Elektroauto als Dienst­fahr­zeug.

Zwar sind Elektro­fahrzeuge im Ver­gleich zu Brennstoff-Fahrzeugen noch etwas teurer beim Kauf, dies wird aber je nach Fahrleistung und Fahrprofil grösstenteils kom­pensiert durch den wesentlich tieferen Energiever­brauch und entspre­chend tiefere Betriebs­kosten. Für den Halter eines Elektro­fahrzeugs entfällt zudem die regelmässige Fahrt zur Tankstelle, denn Elektrofahrzeuge werden in der Regel zu­hause wäh­rend den Stehzeiten geladen.

Aber genau die Tatsache, dass Elektrofahrzeuge zumeist über Nacht während den Steh­zeiten mit Strom ge­tankt werden, bedeutet, dass heute Elektropersonenwagen faktisch nur für Haus­eigen­tümer, die einen Parkplatz mit Stromanschluss einrichten können, eine alltagstaugliche Option sind.

Für den grossen Teil der Autobesitzer in Bern sind Elektrofahrzeuge aufgrund des fehlen­den Zugangs zu geeigneten Nachtladestationen keine Option. Ne­ben den 13'300 Inhaber von Anwohner­park­karten sind dies auch Mieter von pri­va­ten Parkplätzen ohne Stroman­schluss, denen aufgrund mangelnder Infra­struk­tur der Zugang zur Elektromobilität faktisch verwehrt bleibt.

Wir glauben, dass sich lang­fristig der Wechsel zu einer Mobilität basierend auf Elektrizität statt auf fossilen Brenn­stoffen nicht aufhalten lässt, auch wenn seit kurzem die OPEC mit einer Öl­schwemme den Ölpreis auf dem Weltmarkt tief hält. Wir sind zudem der Auffas­sung, dass diese Entwicklung gerade im urbanen Raum äusserst begrüssenswert ist.

Zwar muss das vorrangige Ziel der städtischen Verkehrspolitik sein, den Velo- und Fuss­ver­kehr, den öffentlichen Ver­kehr sowie Car- und Bikesharingangebote so attraktiv zu gestal­ten, dass gar kein Bedürfnis für den Besitz eines eigenen Motorfahrzeuges entsteht. Aus klima- und gesund­heits­po­li­ti­schen Gründen ist es aber genauso wichtig, dass alle Per­so­nen, welche trotzdem über ein eigenes Auto verfügen möchten, zum Zeitpunkt der Be­schaffung über einen alltags­tauglichen Zugang zu Parkplätzen mit Strom­anschluss ver­fü­gen, damit sie sich für ein emissionsfreies, vollelektrisches Fahrzeug entscheiden können. Dies gilt insbe­sondere auch für Anwohner, welche für das nächtliche Parkieren ihres Fahr­zeuges den öffent­lichen Raum beanspruchen.

Um langfristig auch im Bereich Mobilität die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu vermindern und um allen Autobesitzern einen unkomplizierten Zugang zur Elektromobilität zu ermöglichen und damit den Anteil energieeffizienter Verkehrsmittel zu erhöhen, for­dern wir den Gemein­derat auf:

  1. ein Konzept zu erstellen, um bis zum Jahr 2035 grundsätzlich alle Park­plätze im öffent­lichen Raum mit Stromanschluss zu versehen;
  2. die Finanzierung dieser Infrastruktur hauptsächlich über die Gebühren für die Anwohnerpark­karten sowie über die Ersatzabgabe für die Parkplatz­erstellungs­pflicht zu regeln;
  3. den Strombezug auf den öffentlichen Parkplätzen über ein geeignetes, möglichst selbsttragendes (in Bezug auf Strom-, Betriebs- und Unterhaltskosten) Ab­rech­nungs­system zu regeln;
  4. zu prüfen, ob es in einer Übergangsphase zweckmässig und möglich ist, gewisse öffentliche Parkplätze mit Stromanschluss den Elektrofahrzeugen vorzu­behalten.

Bern, 23. April 2015


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